Wie wird die Steuer für Freiberufler & Selbstständige berechnet?
In Deutschland unterscheidet das Finanzamt zwischen Freiberuflern (z.B. Entwickler, Designer, Berater) und Gewerbetreibenden. Beide zahlen Einkommensteuer, aber Gewerbetreibende unterliegen zusätzlich der Gewerbesteuer ab einem Freibetrag von 24.500 €.
Die Stundensatz-Formel für Deutschland:
Erforderlicher Stundensatz = (Ziel-Netto + KV/PV + Steuern + Betriebsausgaben) ÷ Fakturierbare StundenWichtige Abzüge im Überblick
- Einkommensteuer: Progressiver Steuersatz von 14% bis 42% (Spitzensteuersatz ab 66.760 € zu versteuerndem Einkommen).
- Krankenversicherung & Pflegeversicherung: Gesetzlich (GKV ca. 14,6% + Zusatzbeitrag) oder Private Krankenversicherung (PKV).
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Bis 22.000 € Vorjahresumsatz entfällt die Ausweisung der Umsatzsteuer.
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